Kursinhalt
Was verlangt das Gesetz?
«Die für den Betrieb verantwortliche Person muss dafür sorgen, dass die Mitarbeitenden ihrer Tätigkeit entsprechend im hygienischen Umgang mit Lebensmitteln angewiesen, geschult und überwacht werden». Bereits beim Stellenantritt empfiehlt sich eine erste Schulung. Bei dieser Gelegenheit erfahren die Teilnehmenden die wichtigsten Regeln bezüglich:
- persönliche Hygiene
- Hygiene am Arbeitsplatz/Händehygiene
- Meldepflicht bei Krankheiten
- Organisation der Hygiene-Selbstkontrolle im Betrieb
- Kleidervorschriften
- spezielle, betriebsspezifische Weisungen usw.
Informationen zum Kurstag
Zeit: von 08.45 bis 16.30 Uhr
21. Februar und 25. + 26. Februar 2025
22. September und 24. + 25. September 2025
03. November bis 05. November 2025
mit Marianne Dubs, eidg. dipl. Betriebsausbilderin
CHF 820.00 inkl. Unterlagen
CHF 720.00 für Mitglieder von GastroLuzern oder LuzernHotels